S & G | Schnick & Garrels – Rechtsanwälte

Unsere Kanzlei

„Von der Idee bis zur Umsetzung alles aus einer Hand.“

Wir sind die Schnick und Garrels Patentanwälte PartG mbB, eine Sozietät von Patentanwälten mit Sitz in Rostock an der schönen Ostsee. Mit einer über 25jähriger Tradition auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, beraten und unterstützen wir Sie für einen effizienten Schutz Ihres geistigen Eigentums von der Anmeldung bis hin zur Durchsetzung in Deutschland, Europa und weltweit.

Dabei legen wir besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beratung und Zusammenarbeit – den Grundstein eines gemeinsamen Erfolgs. In akuten Situationen, bei denen eine schnelle Handlung erforderlich ist, wie beispielsweise bei Abmahnungen, Kollisionen mit Wettbewerbern oder einer notwendigen schnellen Schutzrechtssicherung, handeln wir für Sie selbstverständlich unverzüglich.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

Tätigkeitsgebiete

„Ihr geistiges Eigentum in guten Händen.“

Beratung

Ob es allgemeine Informationen zu Schutzrechten oder damit in Zusammenhang stehende Verträge, Rechtsfragen in Bezug auf das Arbeitnehmerrecht oder Strategien zur Schutzrechtsentwicklung sind, alle bei Ihnen aufkommenden Fragen klären wir gerne in einem Beratungsgespräch. Dies gilt auch für Beratungen im Zusammenhang mit Lizenzierungen Ihrer Schutzrechte oder anderen Arten der Verwertung.

Schutzrechte

Die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen auf der Erarbeitung von Schutzrechtsanmeldungen. Die technischen Kenntnisse lassen eine breit gefächerte Begleitung technischer Schutzrechtsanmeldungen im Rahmen von Patenten oder Gebrauchsmustern zu. Daneben können wir auf große Erfahrungen im Bereich der Schutzerwirkung für deutsche Marken, Unionsmarken und internationale Registrierungen zurückblicken. Design- und Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen übernehmen wir gerne für Sie

technische Schutzrechte

Die technischen Schutzrechte gliedern sich in Patente und Gebrauchsmuster. Beide Schutzrechte weisen im Wesentlichen den gleichen Charakter auf und unterliegen ganz ähnlichen Anforderungen. Bei der Wahl des geeigneten technischen Schutzrechts beraten wir Sie gerne. Bevorzugt begleiten wir Sie bei unseren technischen Schwerpunkten im Maschinenbau, dem Bauwesen, der Informatik, der Medizintechnik, und der Elektrotechnik.

Markenrechte

Ein Unternehmensname ist ein Kernelement des geschäftlichen Handelns. Lieferanten aber insbesondere Kunden machen Ware und Dienstleistung, insbesondere aber deren Qualität, am Unternehmensnamen fest. Daher ist es elementar, diesen Namen auch für die Zukunft zu monopolisieren. Gleiches gilt für die Namen besonderer oder wichtiger Produkte. Sprechen Sie uns an!

Designrechte

Das Auge isst nicht nur mit, es kauft auch mit. Produkte, die ein besonderes Aussehen oder eine besondere Gestalt haben, sollten auch besonders behandelt werden. Das Design ist das richtige Mittel, wir kennen den Weg.

Gutachten

Zu den unterschiedlichsten Sachverhalten im gewerblichen Rechtsschutz bietet es sich an, eine Expertenmeinung schriftlich einzuholen. Der fachlich versierte Außenstehende kann in einer Expertise Vorschläge für das weitere Vorgehen machen oder Hinweise auf drohenden Gefahren aus Schutzrechten Dritter geben. Das Gutachten kann unerlässlicher Teil in der Planung von geschäftlichen Betätigungen werden.

Verletzungsgutachten

Nicht selten wird die Frage gestellt, ob es sich im Einzelfall tatsächlich um eine Verletzung eines fremden Schutzrechts handelt oder wie die Möglichkeiten einzuschätzen sind, aus einem Schutzrecht gegen einen möglichen Verletzer selbst vorzugehen. In unseren Gutachten setzen wir uns mit dem technischen Gegenstand oder der eingetragenen Marke auseinander und geben Ratschläge für ein weiteres Vorgehen bzw. warnen vor möglichen Risiken. Dieses erleichtert Ihre Entscheidung in Verletzungsfragen.

Rechtsbestandsgutachten

Oft „stolpert“ man in seiner täglichen Arbeit über Schutzrechte, die für die eigene Betätigung hinderlich sein können. In Rechtsbestandsgutachten prüfen wir in einem ersten Schritt, ob das Schutzrecht überhaupt noch anhängig ist. In einem zweiten Schritt wird dann geprüft, ob das Schutzrecht überhaupt zur Erteilung oder Eintragung hätte gelangen dürfen. Im Rahmen des Gutachtes geben wir Hinweise zum weiteren Vorgehen.

Freedom-to-operate-Gutachten

In einem anderen Fall unterstützen wir den Mandanten bei der Umsetzung einer Geschäftsidee, indem wir prüfen, ob der von ihm verfolgte Gedanke von Rechten Dritter berührt ist oder er in seiner Umsetzung frei handeln kann. Dieses gibt Sicherheit für die weitere geschäftliche Betätigung.

Patentbewertung

Nicht selten möchte der Mandant ein Schutzrecht in Lizenz geben oder auch verkaufen. Wir unterstützen ihn bei der Findung marktgerechter Beträge zur Aufnahme von Verhandlungen mit potentiellen Lizenznehmern oder Käufern.

Recherchen

Zu allen Tätigkeitsbereichen gehören Recherchen. Man kann sie auch als kleine oder Kurz-Gutachten bezeichnen. So recherchieren wir nach dem Stand der Technik für Patente und Gebrauchsmuster, entgegenstehenden Eintragungen Dritter für die Markenanmeldungen und nach neuheitsschädlichen Designs im Rahmen aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Außerdem bieten wir Überwachungsrecherchen von Wettbewerbern und Ihrer eigenen Schutzrechte an, um Sie auf dem Laufenden zu halten und Ihren Schutz rundum zu vervollkommnen.

Arbeitnehmer­erfinderrecht

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber informieren und begleiten wir gerne bei der Erledigung aller formalen Prozesse bei der Entwicklung eines technischen Gegenstandes durch einen oder mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer vergleichbaren Institution.

Betätigung in gerichtlichen und vorgerichtlichen Verfahren

patentanwaltliche Begleitung bei der Durchsetzung Ihrer Schutzrechte

Als Patentanwälte ist es uns nicht erlaubt, bei den ordentlichen Gerichten alleine tätig zu werden. Oft gebietet es aber der Streitgegenstand, ein Schutzrecht, dass das Spezialwissen des Patentanwalts hinzugezogen wird, insbesondere z.B. um einen technischen Sachverhalt und seine textliche Beschreibung genau zu würdigen. Hier unterstützen wir den Rechtsanwalt in seiner Tätigkeit in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.

Verteidigung Ihrer Schutzrechte gegen Angriffe Dritter

In dem amtlichen Verfahren ist die Möglichkeit gegeben, die amtliche Entscheidung durch eine weitere Instanz erneut prüfen zu lassen. Bei technischen Schutzrechten ist der Einspruch gegen die Erteilung, bei Marken der Widerspruch gegen die Eintragung möglich. In beiden Fällen können wir auf Erfahrungen zurückblicken und stehen Ihnen zur Seite.

Vorgehen gegen störende Schutzrechte

Aber auch gegen die Schutzrechte Dritter kann vorgegangen werden. Wir prüfen auf Ihren Wunsch hin die Erfolgsaussichten und leiten ein Einspruchs- oder Widerspruchsverfahren ein. Auch Löschungsverfahren gegen eingetragene Gebrauchsmuster, Marken und Designs zählen zu unseren Kompetenzen. In Fragen der Nichtigkeit von Patenten kommen Sie gerne auf uns zu.

Durchführung von Schulungen

Aktuelles

09.02.2024

Neuauflage des Förderprogramms WIPANO – weitere finanzielle Förderung zur Sicherung Ihrer Forschungs- und Entwicklungsergebnisse

Das Förderprogramm WIPANO zielt darauf ab, KMU während des gesamten Prozesses der Schutzrechtsanmeldung durch qualifizierte externe Dienstleister zu unterstützen.

Die Förderung ist in zwei Module unterteilt.

Gegenstand der Förderung in Modul 1 ist eine Patent- beziehungsweise Gebrauchsmusteranmeldung inklusive der dafür erforderlichen Beratungsleistungen sowie eine Stand-der-Technik-Recherche.

Förderfähige Leistungen beinhalten u.a. Beratung zur Schutzrechtsanmeldung, Patentanwaltsleistungen und Amtsgebühren.

Gegenstand der Förderung in Modul 2 ist eine auf die Erfindung bezogene Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung und erster Aktivitäten zur Verwertung.

Förderfähige Leistungen beinhalten u.a. Marken- und Designanmeldungen und Ausgaben für rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung.

Erstattet werden bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben:

Zuwendungsvoraussetzung ist, dass Antragsteller in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent- oder Gebrauchsmuster angemeldet, sowie keine Förderung im Rahmen von WIPANO „Patentierung – Unternehmen“ für diesen Zeitraum erhalten haben.

Eine laufende Antragseinreichung ist bis zum 31.10.2027 möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

09.02.2024

Seit dem 22.01.2024 Förderzuschüsse sichern!

Der KMU-Fonds bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union (EU) bis zum 13.12.2024 finanzielle Unterstützung zum Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums.

KMU können Gutscheine beantragen, die Zugang zu einer Teilerstattung der entrichteten Gebühren bieten. Der Fonds bietet Kostenerstattungen u.a. für nachstehende Leistungen:

Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan):

Marken- und Designschutz:

Patente:

Wöchentlicher Annahmeschluss für Anträge ist jeweils freitags. Bereits 10 Arbeitstage nach Annahmeschluss steht das Ergebnis fest und wird dem Antragsteller mitgeteilt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Nachstehend eine Zusammenfassung der verschiedenen Gutscheine (Quelle: EUIPO).

18.12.2023

24.03.2023

Am 14.03.2023 wurde der Landeswettbewerb Jungend forscht und Schüler experimentieren in der Stadthalle Rostock ausgetragen. Erfreulich war die starke Resonanz mit 50% mehr eingereichten und vorgestellten Arbeiten gegenüber dem Vorjahr. Stefan Rieke war erneut als Juror in der Jury für Geo- und Raumwissenschaften dabei. Sechs interessante "Jugend forscht"-Projekte und eine Arbeit aus dem Nachwuchswettbewerb "Schüler experimentieren" wurden begutachtet. Auch in diesem Jahr konnte im Fachgebiet Geo/Raum ein Landessieger gefunden und am 15.03.2022 gekürt werden, der in diesem Jahr zum Bundeswettbewerb nach Bremen fährt. Glückwünsche gehen an alle teilnehmenden Jungforscher. Für den Bundeswettbewerb drücken alle Kanzleimitarbeiter und -anwälte die Daumen.

Einen ausführlichen Bericht findet man bei einem der Sponsoren der Veranstaltung, der WEMAG AG aus Schwerin: Starke Resonanz bei Forschernachwuchs | www.wemag.com

05.12.2022

30.11.2022

Wir begrüßen einen neuen Mitarbeiter

Das Team von Schnick & Garrels Patentanwälte PartG mbB heißt unseren neuen Mitarbeiter, Dr. Peter Bergmann, herzlich Willkommen.

Der gebürtige Rostocker unterstützt das Team seit dem 01.11.2022 als Patentreferent und erweitert mit seiner akademischen und beruflichen Laufbahn die wissenschaftliche Expertise im Bereich Biotechnologie.

Nach seinem Studium der Technischen und Angewandten Biologie (B.Sc., M.Sc.) an der Hochschule Bremen, welches er im August 2010 beendete, promovierte Dr. Bergmann an der Universität Hohenheim in Stuttgart. In seiner Dissertation (2018) beschäftigte er sich mit verfahrenstechnischen Optimierungen zur Reduktion der Betriebskosten während der Produktion photosynthetisch aktiver Mikroorganismen (Mikroalgen und Cyanobakterien). Parallel arbeitete Dr. Bergmann in einem Stuttgarter Unternehmen, welches sich dem Anlagenbau für die industrielle, biotechnologische Produktion von Mikroalgen widmet, zuletzt als Leiter der Abteilung Forschung und Entwicklung.

Nach seiner Rückkehr in die Heimat war er sowohl als Betriebsleiter für eine Algenfarm in Mecklenburg-Vorpommern, als auch als Wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Hochschule Anhalt tätig.

Wir wünschen Dr. Bergmann einen erfolgreichen Start in unserer Kanzlei und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

31.03.2022

Am 15.03.2022 begleitete Stefan Rieke erneut den Landeswettbewerb Jungend forscht und Schüler experimentieren als Juror in der Jury für Geo- und Raumwissenschaften und in seiner Eigenschaft als Patentanwalt. Sechs interessante Projekte wurden gemeinsam mit Co-Juror Dr. Georg Grathoff von der Universität Greifswald begutachtet und die Preise verteilt. Am 17.03.2022 erfolgte dann die Preisverleihung. Leider musste der Wettbewerb auch in diesem Jahr wieder über Video-Konferenzen erfolgen, allerdings haben Juroren und Teilnehmer feststellen können, dass die Präsentation der Ergebnisse trotzdem gelungen und mit viel Spaß verbunden waren. Glückwünsche gehen an alle teilnehmenden Jungforscher.

Einen ausführlichen Bericht findet man bei einem der Sponsoren, der Veranstaltung der WEMAG AG aus Schwerin: https://www.wemag.com/aktuelles-presse/begehrte-plattform-fuer-junge-menschen-mit-ideen

29.11.2021

16.08.2021

Feuerwehr Papendorf erhält neue Poloshirts

Die Freiwillige Feuerwehr Papendorf hat die Mitglieder der Einsatzabteilung dank der finanziellen Unterstützung der Patentanwälte "Schnick und Garrels" mit neuen Polohemden ausstatten können. Die Präsentation der neuen Bekleidung, die anlässlich von Ausbildungsdiensten, bei der Öffentlichkeitsarbeit oder inoffiziellen Anlässen der Feuerwehr getragen werden kann, erfolgte in der Kanzlei Schnick&Garrels Patentanwälte PartG mbB mit den geschäftsführenden Anwälten Frau Dr. Annekathrin Grünbaum und Herrn Stefan Rieke. Die gestalterische Umsetzung lag in den Händen von "mwm24.de" aus Teterow, vielen Dank geht hierbei an Maik Wahlandt und seinem Team. Atemschutzgerätewart Jonas Michler zeigte das in traditionellem Blau gehaltene Polohemd mit dem Aufdruck der Kanzlei vor der Übergabe an die Kameraden.

Schnick & Garrels Patentanwälte PartG mbB wünscht den Kameraden mit der neuen Bekleidung viel Freude und gesunde Rückkehr von allen Einsätzen.

11.12.2020

20.04.2020

Wichtige Hinweise zu Ihren europäischen Rechten

Sie werden die politische Diskussion um den Brexit verfolgt haben. Großbritannien ist mit Datum 01. Februar 2020 aus der europäischen Union ausgetreten. Das dazu geschlossene Austrittsabkommen besagt, dass das EU-Recht, also auch das Unionsmarkenrecht, noch während eines Übergangszeitraums bis zum 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich anwendbar ist.

Die gute Nachricht ist, dass auch über dieses Datum hinaus keine Rechte verloren gehen. Inhaber von EU-Marken und eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern, die vor Ablauf des Übergangszeitraums gewährt und veröffentlicht werden, erhalten automatisch gleichwertige Registrierungen im Vereinigten Königreich.

Das britische Amt hat sich bereit erklärt, dafür keine offiziellen Gebühren zu erheben. Für den Fall der Aufrechterhaltung einer EU-Marke in Großbritannien möchten wir aber schon jetzt darauf hinweisen, dass diese getrennt vom europäischen Recht verlängert werden muss sowie dann zusätzliche Kosten u.a. durch unsere englischen Kollegen entstehen können.

Sofern Ihr europäisches Recht noch anhängig und nicht eingetragen und am Ende des Übergangszeitraums unveröffentlicht ist, besteht die Möglichkeit innerhalb einer Frist von neun Monaten mittels entsprechender (kostenpflichtiger) Anträge des Vereinigten Königreichs dieselben Marken und Geschmacksmuster in Großbritannien einzureichen. Den neuen, gleichwertigen britischen Registrierungen und entsprechenden Anmeldungen werden dann dieselben Anmelde- und Prioritätsdaten zuerkannt wie den ursprünglichen Schutzrechten.

Es gibt aber auch schlechte Nachrichten für Markeninhaber. Innerhalb einer Frist von fünf Jahren wird die Benutzung der EU-Marke außerhalb von Großbritannien auch eine Benutzung in Großbritannien belegen, aber danach droht Ihrer britischen Marke eine Löschung, wenn Sie sie nicht in Großbritannien benutzen.

Folgende Punkte sollten Sie daher beachten:

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns

20. März 2020:

Aktuelles zu Covid 19

Aus gegebenen Anlass wollen wir Sie über Aktuelles in unserer Kanzlei bezgl. der Covid-19-Pandemie informieren.

Bisher können wir Ihnen versichern, dass unser Büro sowie unsere Mitarbeiter nicht von dem Virus betroffen sind. Wir tun alles dafür, dass dies auch so bleibt. Daher wurden Besprechungen, Außerhaus-Termine sowie Reisen bis auf das Nötigste reduziert. Ferner arbeitet ein Teil unserer Mitarbeiter von zu Hause aus. Mit diesen Maßnahmen wollen wir eine Ausbreitung des Virus in unseren Räumen unterbinden, um so die Sicherstellung unser Dienstleistungen zu gewährleisten, so dass alles so normal wie möglich ablaufen kann. Wir beobachten dabei natürlich die weitere Entwicklung diesbezgl. und werden alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen in Angriff nehmen, um unsere Mandanten, Mitarbeiter und Kollegen vor einem Risiko zu schützen und um weiterhin unsere Dienstleitungen ohne Unterbrechungen gewährleisten zu können. Wir werden Sie über weitere Maßnahmen, Änderungen und Entwicklungen informieren und wünschen Ihnen ein gutes und starkes Immunsystem.

Mit besten Grüßen
Ihr S&G-Team

15. Januar 2020:

Wie Unternehmen sich vor Ideenklau schützen, damit andere die eigenen Geschäftsideen und Softwareentwicklungen nicht ebenfalls verwenden, erläutern wir in einem Beitrag des IHK-Magazins WIR für die Stadt Rostock sowie die Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen.

12. Dezember 2019:

8. November 2019:

Neue Online-Präsenz

Langsam wurde es aber auch Zeit: Wir freuen uns mit unseren neuen Internetseiten wieder online zu sein. Unsere frisch und übersichtlich gestalteten Internetseiten sollen Ihnen einen verbesserten und strukturierten Einblick in unsere Tätigkeiten, Schwerpunkte und Neuigkeiten gewähren. Die mobile Nutzung über Smartphone, Tablet und Co. ist dabei natürlich ebenso gewährleistet.

Wir danken hierfür dem Designbüro Novación

Wir freuen uns darauf, auch mit unserer neuen Online-Präsenz, weiterhin erfolgreich mit Ihnen zusammenzuarbeiten!

↑ ältere Beiträge verbergen

Kontakt

Schnick & Garrels

Patentanwälte PartG mbB

Schonenfahrerstraße 7
18057 Rostock

Telefon: 0381-865 128 90
Fax: 381-865 128 99
E-Mail: service a·t patent-mv p·u·n·k·t de

www.patent-mv.de

Parkplätze

Ausreichende Parkplätze finden Sie direkt vor unserem Bürogebäude.